1. Geltungsbereich und Verbindlichkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Rechtsbeziehungen mit der Kolb Protech AG (CHE-102.514.606) (nachfolgend «Kolb Protech» genannt).
Diese AGB gelten in allen Rechtsbeziehungen mit der Kolb Protech. Es sind dabei die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere diejenigen eines Lieferanten oder Kunden (je einzeln oder zusammen auch «Vertragspartner» genannt), sowie Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, soweit sie von der Kolb Protech ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail angenommen worden sind. Stillschweigen der Kolb Protech gegenüber den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung zu dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Offerte
Offerten der Kolb Protech sind ohne anderslautende Bemerkung in der betreffenden Offerte unverbindlich und freibleibend. Solange der Vertrag nicht zustande gekommen ist, bleiben alle mit der Offerte abgegebenen Unterlagen Eigentum der Kolb Protech und ist deren Nutzung unzulässig.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der Kolb Protech und dem Vertragspartner wird mit der schriftlichen oder per E-Mail ausgetauschten Auftragsbestätigung der Kolb Protech geschlossen. Behält sich Kolb Protech und der Vertragspartner vor, das Vertragsverhältnis in einem schriftlichen Vertrag zu stipulieren, wird der schriftliche Vertrag mit rechtsgültiger Unterschrift durch Kolb Protech und dem Vertragspartner rechtsverbindlich. Nebenabreden sowie irgendwie geartete sonstige Zusagen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Unterzeichnung der Kolb Protech und des Vertragspartners.
4. Änderungen
Vertragsänderungen werden erst verbindlich, nachdem sie von der Kolb Protech schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden sind. Kolb Protech ist berechtigt, Änderungen konstruktiver Art ohne Benachrichtigung des Vertragspartners vorzunehmen, ohne dass der Vertragspartner daraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann, sofern die vertragsgemässe Eignung und ausdrückliche Vertragsspezifikationen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
5. Leistungsumfang und Leistungserbringung
Der Leistungsumfang und die Leistungserbringung richten sich nach der schriftlichen Offerte und der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag, den Kolb Protech mit dem Vertragspartner abgeschlossen hat. Der Vertragspartner stellt der Kolb Protech die für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Vertragspartner wird seinen Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten und so rechtzeitig nachkommen, dass Kolb Protech die vertraglichen Leistungen reibungslos durchführen kann. Erfüllt der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten nach Aufforderung durch Kolb Protech nicht oder nicht vollständig und führt dies zu einer Behinderung oder Verzögerung der Leistungserbringung durch Kolb Protech, so ist Kolb Protech berechtigt, dem Vertragspartner schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf die vereinbarten Leistungszeiten sich um den Zeitraum, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, verlängern, der zwischen dem Ablauf der Nachfrist und der vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers liegt.
6. Preise
Die Preise der Kolb Protech verstehen sich in Schweizer Franken netto ab Werk ohne Steuern, Gebühren, Zölle und Abgaben und ohne irgendwelche Abzüge – vorbehalten es sei auf den entsprechenden Dokumenten ausdrücklich etwas anderes festgehalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gehen ferner sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Spedition/Fracht, Versicherung etc. zu Lasten des Vertragspartners. Ausserdem hat der Vertragspartner alle Gebühren, Abgaben, Zölle und Steuern zu übernehmen, die mit der Lieferung zusammenhängen. Kolb Protech ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt der Offertabgabe und der vertragsgemässen Lieferung Kostenfaktoren geändert haben.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Kolb Protech sind 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto in der in der Rechnung genannten Währung bzw. zu dem in der Rechnung genannten Kurs zur Zahlung fällig, soweit keine Einzelabreden betreffend Zahlungsbedingungen mit dem Vertragspartner getroffen wurden. Zahlungsort ist der Sitz der Kolb Protech. Zahlung durch Verrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn solche Gegenansprüche von der Kolb Protech ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist Kolb Protech ohne vorhergehende Mahnung berechtigt, einen Verzugszins in handelsüblicher Höhe, mindestens aber von 5% p.a. zu verlangen. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, Zahlungen zurückzubehalten oder zu kürzen.
8. Versand
Die Lieferung der bestellten Ware durch Kolb Protech erfolgt gemäss den jeweils anwendbaren Incoterms (derzeit INCOTERMS 2020) ex Werk der Kolb Protech auf Rechnung und Gefahr des Kunden; vorbehalten es sei auf den auf den entsprechenden Dokumenten ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Nachweis einwandfreier Verpackung gilt als erbracht, wenn die Ware durch Spediteur, Frachtführer, Bahn oder Post unbeanstandet übernommen worden ist. Sind beim Empfang einer Sendung Beschädigungen sichtbar oder zeigen sich nach dem Auspacken Transportschäden an der Ware, so hat der Vertragspartner den Frachtführer unverzüglich zu benachrichtigen und die Aufnahme eines Schadenprotokolls zu veranlassen. Das Fehlen eines offiziellen Schadenprotokolls entbindet Kolb Protech von jeder Ersatzpflicht.
9. Dienstleistungen
Verpflichtet sich Kolb Protech zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsdienstleistungen, so enden diese mit Ablauf der vereinbarten Leistungszeit.
Ist der Leistungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist er, falls nicht anders vereinbart, für beide Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Monats kündbar. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat jeweils schriftlich zu erfolgen.
10. Lieferfristen/Abnahmen/Verzögerungen
Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, alle für dessen Ausführung notwendigen Angaben bei Kolb Protech vorliegen und sofern bis dann vereinbarte Zahlungen geleistet sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller schriftlich oder per E-Mail abgeschickt wurde.
Im Falle von höherer Gewalt, Streiks, Unfällen, Betriebsstörungen oder behördlichen Massnahmen bei der Kolb Protech oder ggf. ihren Lieferanten bzw. Beauftragten, die eine fristgerechte Lieferung oder Abnahme verunmöglichen, verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist angemessen. Die Liefer- bzw. Abnahmefrist verlängert sich zudem, wenn der Vertragspartner die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten im Rückstand ist, insbesondere wenn er notwendige Unterlagen und Angaben nicht rechtzeitig liefert und/oder vereinbarte Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet.
Eine Lieferverspätung seitens der Kolb Protech berechtigt den Vertragspartner nicht, und eine Abnahmeverspätung seitens der Kolb Protech berechtigt den Lieferanten nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelche Schäden geltend zu machen.